2G Regelung für den Nikolauslauf.

Liebe Läufer*innen,

der Nikolaus steht vor der Tür und die Vorfreude auf unseren Nikolauslauf am 05.12.2021 ist bei uns allen da.

Durch die neuen Vorgaben von Bund und Land sind wir aber aktuell verpflichtet, die Teilnahmezulassung von „3G“ auf „2G“ umzustellen. 2G bedeutet, entweder genesen oder geimpft zu sein. Dies gilt auch für Zuschauer im Start/Ziel-Bereich.

Der 2G Status wird bei der Startnummernabholung überprüft, bitte folgende Punkte beachten:
– Ihr könnt auch die Startnummern für Freunde abholen, wir brauchen dazu den Impfnachweis und den Perso
– Vorlage Personalausweis & Impfnachweis (Pass oder App)
– Die Startnummer gilt dann als 2G Nachweis auf der Veranstaltung

Für Kinder unter 12 reicht der Schultest aus!
Ab 12 bis 15 gilt 3G ( Genesen, Geimpft oder Getestet (max 24. bei Start) )
Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt ausschließlich die „2G“ Regelung.

Für alle Teilnehmer*innen, die die 2G Kriterien erfüllen, ist Stand heute, 23.11.2021, kein zusätzlicher Test erforderlich.

Solltet Ihr Euch bereits angemeldet haben und die „2G“ Kriterien nicht erfüllen, könnt Ihr mir eine E-Mail schreiben an Claudia Schneider c.schneider@lt-dshs-koeln.de . Gerne dürft Ihr aber auch das Startgeld als Spende bei uns belassen, was uns als Verein in der angespannten Situation sehr hilft.

Wir freuen uns auf Euch und auf den Nikolauslauf,.
Bleibt gesund.

Euer Leichtathletik Team